Elternbeirat und Klassenelternsprecher
Vielen Dank an die Eltern, die sich zur Verfügung gestellt haben und sich tatkräftig für den Elternbeirat engagieren wollen. Wir hoffen auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Schulleitung, den Lehrern, den Eltern und natürlich auch den Schülern.
- – nach der Elternmitwirkungsordnung des Schulwerks der Diözese Augsburg – Fassung 2013 –
- § 11 Zusammensetzung des Elternbeirats
Für jede Schule ist ein Elternbeirat zu wählen; er hat mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Die Zusammensetzung ergibt sich aus der Wahlordnung.
- § 12 Aufgaben des Elternbeirats
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und im Benehmen mit diesen gegenüber der Öffentlichkeit. Er hat die Aufgabe, die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Er wirkt in allen Angelegenheiten mit, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Aufgabe des Elternbeirats ist es vornehmlich,
1. an der Entwicklung und Ausgestaltung eines schulspezifischen Konzepts zur Erziehungsgemeinschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten mitzuarbeiten,
2. das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
3. das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren und zu fördern,
4. die Schule bei der Entwicklung und Ausgestaltung ihres katholischen Profils zu unterstützen,
5. den Eltern aller Schülerinnen und Schüler oder der Schülerinnen und Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,
6. die aktive Mitarbeit der Eltern an der Mitgestaltung des Schullebens zu fördern,
7. durch Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen,
8. im Bedarfsfall als Vermittler bei Gesprächen mitzuwirken,
9. den Namen der Schule oder eine Namensänderung zu beraten,
10. sich an Verfahren über die Änderung von Ausbildungsrichtungen, bei der Einführung von Schulversuchen oder der grundsätzlichen Änderung der pädagogischen Ausrichtung der Schule und der damit verbundenen Organisation zu beteiligen,
11. Maßnahmen zur Sicherung und Steigerung der Unterrichtsqualität zu beraten,
12. gemeinsame Anliegen von Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften durch Arbeitskreise und andere Formen des Zusammenwirkens zu fördern,
13. neu gewählte Klassenelternsprecher in ihre Aufgaben einzuführen,
14. sich mit den Einrichtungen der Schülermitverantwortung über deren Anliegen und Belange auszutauschen,
15. das nähere Verfahren der Wahl und die Aufgaben von Klassenelternsprechern im Einvernehmen mit der Schulleitung zu regeln,
16. Wünsche, Anregungen und Vorschläge einzubringen, die sich vornehmlich beziehen auf a) grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs (z. B. Blockstundenmodell, Nachmittagsbetreuung),
b) die besondere pädagogische Profilierung der Schule und das religiöse Schulleben,
c) die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie auf Fragen der schulischen Freizeitgestaltung,
d) die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und die Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse,
e) die Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek,
f) Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule,
g) die Umgestaltung in eine Ganztagesschule,
h) die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler,
17. Evaluierungen der Schule zu unterstützen.
Der Elternbeirat ist bei der Verwaltung der Elternspende rechtlich unselbstständig tätig und den Eltern über ihre Verwendung Rechenschaft schuldig. Der Elternbeirat erteilt dem Schulträger Auskunft über die Verwaltung der Elternspende, gibt Einsicht in die entsprechenden Unterlagen und ermöglicht Überprüfungen, zum Beispiel von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen). Der Elternbeirat kann Mitglied in überregionalen Elternvertretungen werden. Die Mitgliedschaft in der EVO (Elternvereinigung an den Gymnasien und Realschulen der Orden und anderer freier katholischer Schulträger in Bayern) soll von der Schulleitung und dem Schulträger gefördert werden. In diesem Falle soll die Schule den Elternbeirat, soweit die Mitgliedsbeiträge von den Eltern aufzubringen sind, bei der Einziehung unterstützen. Der Elternbeirat unterstützt auch die Arbeit der Katholischen Elternschaft Deutschlands (KED).
- § 13 Unterrichtung; Prüfung von Vorschlägen und Anregungen
Die Schulleitung unterrichtet den Elternbeirat so früh wie möglich über alle Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung für die Schule. 2Sie erteilt die für die Arbeit des Elternbeirats notwendigen Auskünfte. 3Die Schulleitung soll einer Lehrkraft Gelegenheit geben, den Elternbeirat auf dessen Wunsch hin zu informieren.
Die Schulleitung und der Schulträger prüfen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats binnen angemessener Frist und teilen ihm das Ergebnis mit, wobei im Fall der Ablehnung das Ergebnis – auf Antrag schriftlich – zu begründen ist.
- § 14 Notwendiges Einvernehmen/Benehmen; Anhörungs- und Fragerecht
Die Schulleitung hat in folgenden Fällen das Einvernehmen mit dem Elternbeirat herzustellen:
1. Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen, die die Zusammenarbeit von Schule und Eltern betreffen,
2. Festlegung von allgemein für unterrichtsfrei erklärten Tagen und Nachholung des Unterrichts,
3. Einführung neuer oder Änderung bestehender Verfahren zur Erhebung, Verarbeitung oder sonstigen Nutzung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern, soweit nicht durch Rechtsvorschrift zwingend geregelt,
4. Durchführung von Orientierungstagen, Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen, Studienfahrten, Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches sowie eines „Tags der offenen Tür“,
5. Grundsätze zur Durchführung von Veranstaltungen der ganzen Schule, zur Festlegung von Unterrichtszeiten oder zur Durchführung von Veranstaltungen in der unterrichtsfreien Zeit.
Das Benehmen ist in folgenden Fällen herzustellen:
1. Erlass und Änderung der Hausordnung und verwandter Regelungen,
2. Einführung neuer Lernmittel oder Änderung des Einsatzes bisher verwendeter Lernmittel,
3. Ausstattung der Schülerbibliothek, einschließlich der technischen Ausstattung,
4. Änderung des Namens der Schule,
5. Änderung von Ausbildungsrichtungen, des Schulprofils oder der grundsätzlichen Änderung der pädagogischen Ausrichtung der Schule,
6. Einführung von Schulversuchen.
In allen anderen Fällen, in denen Rechte der Eltern allgemein, einzelner Eltern oder einer Einrichtung der Elternvertretung berührt sein können, steht dem Elternbeirat ein Anhörungs- und Fragerecht zu.
- § 15 Evaluierungen
Der Elternbeirat soll über Evaluierungen der Schule, vor allem über das Verfahren rechtzeitig unterrichtet werden. Das Ergebnis der Evaluierungen soll dem Elternbeirat transparent dargestellt werden. Schulleitung und Elternbeirat tauschen sich regelmäßig über Verfahren und Umfang von Evaluierungen aus.
- § 16 Inklusion
Der Elternbeirat soll die Schulleitung bei der Einführung inklusiver Maßnahmen und ihrer Durchführung unterstützen. Schulleitung und Elternbeirat tauschen sich regelmäßig über ihren Fortgang aus.
Der Elternbeirat im Schuljahr 2023/24
Monika Jeschek (Vorsitzende, email: rs-eb@buntes-buero.de)
Alexandra Ott (Stellv. Vorsitzende, email: mail@ah-design.info)
Edeltraud Arcypowski (Kasse, email: traudi.arcy@gmx.de)
Marie-Antoinette Gall (email: antoinette_gall@yahoo.de)
Tobias Ebenfeld (email: tebenfeld@gmx.de)
Die Mitglieder des Schulforums im Schuljahr 2023/24
Monika Jeschek
Alexandra Ott
Klasse | Klassenelternsprecher |
5a | 1. Klassenelternsprecherin: Nike Ehrhardt-Dittmar 2. Klassenelternsprecher: Jonas Braunreuther |
5b | 1. Klassenelternsprecherin: Annette Happach-Buvac 2. Klassenelternsprecherin: Julia Doerk |
5c | 1. Klassenelternsprecher: Christian Kruse 2. Klassenelternsprecherin: Claudia Mörtl |
6a | 1. Klassenelternsprecherin: Isabel Kohl 2. Klassenelternsprecherin: Jannika Kammermeier |
6b | 1. Klassenelternsprecher: Martin Ammer 2. Klassenelternsprecherin: Susanne Jocher |
6c | 1. Klassenelternsprecherin: Christina Graefe-Trumpf 2. Klassenelternsprecher: Christian Allgeyer |
7a | 1. Klassenelternsprecher: Dirk Winter 2. Klassenelternsprecherin: Laura Hetfeld |
7b | 1. Klassenelternsprecherin: Barbara Menzler 2. Klassenelternsprecherin: Silvia Nebel |
7c | 1. Klassenelternsprecherin: Martina Muha 2. Klassenelternsprecherin: Karen Zipfel |
8a | 1. Klassenelternsprecherin: Anja Hanser 2. Klassenelternsprecherin: Nadine Abeler |
8b | 1. Klassenelternsprecherin: Anita Binder 2. Klassenelternsprecherin: Sabine Hünten |
8c | 1. Klassenelternsprecher: Tobias Ebenfeld 2. Klassenelternsprecherin: Alexandra Ott |
9a | 1. Klassenelternsprecherin: Edeltraud Arcypowski 2. Klassenelternsprecherin: Manuela Grügel |
9b | 1. Klassenelternsprecher: Andreas Pfundstein 2. Klassenelternsprecherin: Verena Fulton-Smith |
9c | 1. Klassenelternsprecherin: Ina-Luise Lapp 2. Klassenelternsprecherin: Natalie von Grolman-Rossdam |
10a | 1. Klassenelternsprecherin: Martina Sontheim 2. Klassenelternsprecherin: Corinna Schultz-Wild |
10b | 1. Klassenelternsprecherin: Angela Ortner 2. Klassenelternsprecher: Dirk Lutomski |
10c | 1. Klassenelternsprecherin: Christina Lütgenau 2. Klassenelternsprecherin: Katharina Goltz |
JahrgangsstufensprecherInnen sind in diesem Jahr:
5.Klassen: Frau Nike Ehrhardt-Dittmar (Stellvertreter: Herr Jonas Braunreuther)
6.Klassen: Herr Martin Ammer (Stellvertreter: Herr Christian Allgeyer)
7.Klassen: Frau Martina Muha (Stellvertreterin: Frau Karin Zipfel)
8.Klassen: Frau Anita Binder (Stellvertreterin: Frau Nadine Abeler)
9.Klassen: Frau Ina-Luise Lapp (Stellvertreterin: Frau Manuela Grügel)
10.Klassen: Frau Christina Lütgenau (Stellvertreterin: Frau Katharina Goltz)
Die Klassenelternsprecher sind Teil des Netzwerks an unserer Schule. Sie sind die zentralen Ansprechpartner für die Eltern einer Klasse, der Klassenleitung, der unterrichtenden Fachlehrer und des Elternbeirats.
Die Wahl zum Klassenelternsprecher gilt als Ausdruck des Vertrauens der Elternschaft in die gewählte Person.
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- Organisation Abschlussfeier der 10. Klassen
- Mitgestaltung von schulischen Festen (z.B. Sommerfest …)
- Mitarbeit bei Informationsveranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür, Einführung der 5. Klassen …)
- Organisation von thematischen Vorträgen
- Spenden-Akquise bei Firmen (Anschaffung: Defibrillator, Mikroskope …)
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- Natürlich steht und fällt der Erfolg unserer Arbeit mit Ihren kreativen Anregungen und den wertvollen Informationen aus dem Kreise der Schulfamilie.
- Helfen Sie bei Veranstaltungen, beispielsweise indem Sie für einen Event (Sommerfest, Tag der offenen Tür, etc. …) einen Kuchen backen, oder bei der Organisation mithelfen
- Für die Umsetzung unserer vielfältigen Aufgaben sind wir auch auf Spenden angewiesen
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Konto Elternbeirat Benedictus-Realschule-Tutzing
IBAN: DE20702501500022494959
Kreissparkasse München/Starnberg
Verwendungszweck: Z. B. „leichterer Schulranzen“